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EU-Ratspräsidentschaft überarbeitet Lieferkettenrichtlinie

Brüssel (dts) – Die belgische Ratspräsidentschaft versucht mit einem neuen Gesetzespaket die EU-Lieferkettenrichtlinie und die Verpackungsverordnung zu retten. Das geht aus einem Entwurf hervor, über den das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet.

Die FDP-Ministerien in der Bundesregierung versuchen seit Wochen, die EU-Lieferkettenrichtlinie zu blockieren und auch Italien wollte zuletzt nicht zustimmen – wodurch eine qualifizierte Mehrheit für das Gesetz nicht zustande gekommen wäre. Am Freitag sollen nun die 27 EU-Botschafter darüber abstimmen. Auch ohne Deutschland wird es nun voraussichtlich in beiden Fällen für eine qualifizierte Mehrheit reichen. Grund dafür ist, dass Italien nun EU-Diplomaten zufolge für beide EU-Vorhaben votieren will.

Um die italienische Blockade beim Lieferkettengesetz aufzuheben, war für die Regierung Italiens vor allem eine Anpassung bei der Verpackungsverordnung entscheidend. EU-Beamten zufolge soll nun ein Passus gestrichen worden sein, der besagt, dass Kosten, die durch das Einsammeln von Müll durch Kommunen für den Steuerzahler entstehen, teilweise auf die Hersteller von Einwegverpackungen umgelegt werden können. Da dieser Passus entfernt wurde, will Italien den Angaben der EU-Beamten zufolge nun der Verpackungsverordnung und auch der Lieferkettenrichtlinie zustimmen.

Bei der EU-Lieferkettenrichtlinie hat die belgische Ratspräsidentschaft ebenfalls Änderungen vorgenommen. Diese soll nun für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und ab einer jährlichen Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro gelten. Auch das deutsche Lieferkettengesetz gilt bislang ab 1.000 Mitarbeiten. Bislang sollte die EU-Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Millionen Euro gelten. Die FDP hatte insbesondere diese Ausweitung durch die EU-Richtlinie kritisiert.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien eigentlich auf die Unterstützung des EU-Lieferkettengesetzes geeinigt. „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert“, hieß es darin.

Seit dem Dezember 2020 diskutiert die EU über die Einführung einer Lieferkettenrichtlinie. Ende 2023 einigten sich die Institutionen schließlich in den sogenannten „Trilogverhandlungen“ auf einen gemeinsamen Entwurf. Eine Zustimmung dazu gilt nach dem langen Verfahren eigentlich als Formsache.

Foto: EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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