Frankfurt/Main (dts) – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Rahmen von gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden geführten Ermittlungen wegen des Verdachts des sogenannten „Greenwashings“ ein Bußgeld gegen die DWS Group und DWS Investment verhängt. Dabei gehe es um eine Gesamthöhe von 25 Millionen Euro, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Bußgeldbescheid sei seit Dienstag bestandskräftig.
Mit dem Bescheid werden allein Verstöße nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sanktioniert. Die sanktionierten Kapitalverwaltungsgesellschaften sollen im Zeitraum Mitte 2020 bis Ende Januar 2023 mit Produkten mit bestimmten ökologischen und sozialen Merkmalen (ESG) intensiv geworben haben. Ein dabei gegenüber dem Kapitalmarkt erweckter Eindruck einer vermeintlich marktführenden Position bei nachhaltigen Finanzprodukten sei dabei durch die Geschäftsorganisation selbst nicht bzw. nicht vollständig erfüllt, so die Staatsanwaltschaft. Die Gesellschaften hätten sich vielmehr in einem noch andauernden Transformationsprozess befunden, der zu diesem Zeitpunkt jedenfalls nicht abgeschlossen gewesen sei.
Dieser Umstand sei nicht sorgfältig genug überwacht worden und die „offensive“ Außendarstellung diesem nicht entsprechend angepasst, so die Behörde. Äußerungen in der Außenkommunikation wie „leader“ (Anführer) im ESG-Bereich zu sein oder „ESG ist ein fester Bestandteil unserer DNA“ hätten nicht der Realität entsprochen. Äußerungen im Außenverhältnis dürften aber nicht über das hinausgehen, was innerhalb der Kapitalverwaltungsgesellschaft in organisatorischer und personeller Hinsicht davon auch tatsächlich umgesetzt werden könne.
Foto: Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
