Berlin (dts) – Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheits-Apps auf Rezept steigen deutlich, obwohl der Nutzen vieler Anwendungen nicht belegt ist. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Spitzenverbandes der Krankenkassen hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Danach gaben die Kassen im vergangenen Jahr mit 110 Millionen Euro 71 Prozent mehr für sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (Diga) aus als 2023. Damals beliefen sich die Ausgaben auf 64 Millionen Euro.
Die Steigerung erklärt sich nicht nur durch die wachsende Zahl von Verordnungen, sondern auch durch deutlich höhere Preise: Lag der Durchschnittspreis für eine App im Jahr 2020 noch bei 411 Euro, waren es 2024 bereits 541 Euro. Das ist eine Zunahme um 32 Prozent. Der höchste Preis liegt derzeit bei 2077 Euro für eine App gegen Multiple Sklerose.
Trotz der hohen Preise ist der Nutzen der digitalen Anwendungen oft fraglich: Von den bisher insgesamt 68 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Apps konnte lediglich bei zwölf Apps der Nutzen von Anfang durch Studien nachgewiesen werden. Bei den 56 zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen konnten bisher nur für jede zweite App die versprochenen Effekte nachgewiesen werden. Die Hersteller von Apps auf Rezept können nach der geltenden Rechtslage in einem „Erprobungsjahr“ den Preis unabhängig vom nachgewiesenen Nutzen frei festlegen. Erst ab dem zweiten Jahr muss die Wirksamkeit durch Studien belegt werden, worauf die endgültigen Preise zwischen Kassen und Herstellern verhandelt werden.
Die Krankenkassen werfen den Herstellern vor, die Preise hochzutreiben. „Die Unternehmen nutzen das gesetzlich festgelegte Recht auf einen beliebig hohen Preis im ersten und teilweise auch im zweiten Jahr voll aus“, sagte Verbandsvize Stefanie Stoff-Ahnis dem RND. Sie sprach von „Fantasiepreisen“, die selbst dann gezahlt werden müssten, wenn der Nutzen der Anwendung nicht nachgewiesen sei. Dieser Zwang zur Wirtschaftsförderung auf Kosten der Beitragszahler gehöre beendet, forderte sie. Dass Apps ohne Nutzennachweis verordnet werden dürften, mache die Patienten zu „Versuchskaninchen“, beklagte Stoff-Ahnis.
Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
